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Ausgleichszölle

Was sind Ausgleichszölle? CVDs im Welthandel erklärt.



Was sind Ausgleichszölle (CVDs)?


Ausgleichszölle (CVDs) sind Zölle auf Importe, um Subventionen auszugleichen, die den Produzenten im Exportland gewährt werden. CVDs sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen zwischen heimischen Produzenten eines Produkts und ausländischen Produzenten desselben Produkts, die es aufgrund der Subvention ihrer Regierung zu einem niedrigeren Preis verkaufen können. Subventionen haben potenziell negative Auswirkungen auf heimische Industrien wie Werksschließungen und Arbeitsplatzverluste.

Die World Trade Organization (WTO) reguliert CVDs und verlangt Untersuchungen und mögliche Maßnahmen gemäß den WTO-Regeln.



Wichtige Erkenntnisse


  • Ausgleichszölle (CVDs) sind Zölle auf Importe, die Subventionen von Exportländern entgegenwirken und gleiche Wettbewerbsbedingungen für heimische Produzenten schaffen.
  • Die World Trade Organization (WTO) regelt, wann CVDs verhängt werden können, und verlangt vor der Umsetzung eine gründliche Untersuchung.
  • CVDs schützen heimische Industrien vor den negativen Auswirkungen subventionierter Importe, die zu Werksschließungen und Arbeitsplatzverlusten führen können.
  • Eine Subvention kann direkte Mittel, steuerliche Anreize wie Steuergutschriften oder Preisstützung umfassen, was den Umfang ausgleichsfähiger Praktiken erweitert.
  • Die Regeln der WTO begrenzen Ausgleichszölle auf eine typische Dauer von fünf Jahren, was eine regelmäßige Überprüfung und Rechtfertigung sicherstellt.
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Mechanismen hinter Ausgleichszöllen


CVDs zielen darauf ab, die negativen Auswirkungen von Subventionen auf ein Produkt in einem Land auszugleichen, die Produzenten in einem anderen Land ohne Subventionen schaden.

Unkontrolliert können diese subventionierten Importe heimische Industrien schädigen, was zu Werksschließungen und Arbeitsplatzverlusten führt. Da Exportsubventionen als unfaire Handelspraxis gelten, hat die World Trade Organization (WTO) – die sich mit den globalen Handelsregeln zwischen Nationen befasst – detaillierte Verfahren festgelegt, um die Umstände zu bestimmen, unter denen ein Importland Ausgleichszölle verhängen kann.

Das „Agreement on Subsidies and Countervailing Measures“ der WTO, das im General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) 1994 enthalten ist, definiert, wann und wie eine Exportsubvention verwendet werden kann, und regelt die Maßnahmen, die Mitgliedsstaaten ergreifen können, um die Wirkung solcher Subventionen auszugleichen.1

Zu diesen Maßnahmen gehört, dass das betroffene Land das Streitbeilegungsverfahren der WTO nutzt, um den Rückzug der Subvention zu erreichen, oder Ausgleichszölle auf subventionierte Importe erhebt, die heimische Produzenten schädigen.



Veranschaulichendes Beispiel für Ausgleichszölle in der Praxis


Zum Beispiel gewährt Land A seinen Widget-Exporteuren eine Subvention, so dass sie in Land B für 8 $ pro Stück verkaufen können, während die Widgets von Land B für 10 $ pro Stück verkauft werden. Wenn Land B feststellt, dass seine heimische Widget-Industrie durch ungehemmte Importe subventionierter Widgets geschädigt wird, kann es einen Ausgleichszoll von 25 % auf Widgets aus Land A erheben, so dass die resultierenden Kosten der importierten Widgets ebenfalls 10 $ betragen. Dies beseitigt den unlauteren Preisvorteil, den die Widget-Hersteller in Land A aufgrund der Exportsubvention ihrer Regierung haben.



Wichtige Überlegungen zu Ausgleichszöllen


Eine „Subvention“ ist weit gefasst und umfasst direkte Geldtransfers, Zuschüsse, Darlehen, Eigenkapitalzuführungen, Kreditbürgschaften, Steuergutschriften sowie Einkommens- oder Preisstützungen durch eine Regierung.

Die WTO erlaubt die Erhebung von Ausgleichszöllen nur, nachdem das Importland eine gründliche Untersuchung der subventionierten Exporte durchgeführt hat. Das Abkommen enthält detaillierte Regeln zur Bestimmung, ob ein Produkt subventioniert wird, und zur Berechnung der Höhe einer solchen Subvention, Kriterien zur Feststellung, ob diese subventionierten Importe die heimische Industrie beeinträchtigen, sowie Regeln für die Umsetzung und Dauer von Ausgleichszöllen, die in der Regel fünf Jahre beträgt.2

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