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Allgefahrendeckung

Allgefahrenversicherung erklärt: Umfassende Deckungsdetails



Wichtige Erkenntnisse


  • Die Allgefahrendeckung versichert Schäden, die nicht ausdrücklich in der Police ausgeschlossen sind.
  • Die Deckung namentlich genannter Gefahren deckt nur Schäden, die in der Police ausdrücklich erwähnt werden.
  • „Allgefahrendeckung“ wird aufgrund zahlreicher Ausschlüsse oft durch „Deckung besonderer Gefahren“ ersetzt.
  • Ausschlüsse in Allgefahren-Policen umfassen oft Erdbeben, Krieg und staatliche Beschlagnahmungen.
  • Versicherte können gegen Aufpreis ausgeschlossene Risiken über Zusatzvereinbarungen oder Nachträge absichern.


Was ist Allgefahrendeckung?


Allgefahrendeckung (auch „Allrisikodeckung“ oder „Deckung besonderer Gefahren“ genannt) ist eine Versicherungspolice, die grundsätzlich Schäden abdeckt, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Sie unterscheidet sich von der Deckung namentlich genannter Gefahren, die nur die in der Police explizit aufgeführten Risiken absichert. Trotz des Namens hat auch die Allgefahrendeckung Ausschlüsse, und Ansprüche können geprüft werden, um sicherzustellen, dass der Verlust nicht ausgeschlossen ist.1



Die Funktionsweise der Allgefahrendeckung verstehen


Eine private Haftpflicht-Überdachungspolice (Umbrella-Police), die hohe Schadensforderungen und bestimmte Schäden abdeckt, die die Hausrat- und Kfz-Versicherung nicht leisten, ist eine Versicherungsform, die als Allgefahrendeckung betrachtet werden kann. Allerdings schließen private Haftpflicht-Überdachungspolicen dennoch bestimmte Schäden aus, wie vorsätzliche Schädigung, betriebliche Haftung, Schäden am eigenen Eigentum und Schäden durch Kriegshandlungen, neben anderen Ausschlüssen. Diese Policen decken alles andere ab, was die Police abdecken soll – also Schäden im Zusammenhang mit der Privathaftpflicht.2

In der Regel bieten Versicherer sowohl für Haushalte als auch für Unternehmen zwei Arten von Sachversicherung an: die Deckung namentlich genannter Gefahren und die Allgefahrendeckung. Eine Police mit „Allgefahrendeckung“ deckt tatsächlich nicht jede Art von Verlust ab. Versicherungspolicen sind in der Regel darauf ausgelegt, bestimmte Situationen abzudecken, und führen daher viele Schäden auf, die nicht versichert sind. Die häufigsten Gefahren, die von der Allgefahrendeckung ausgeschlossen sind, umfassen Erdbeben, Krieg, staatliche Beschlagnahmung oder Zerstörung, Abnutzung, Schädlingsbefall, Umweltverschmutzung, nukleare Gefahren und Marktverluste.1

Allerdings haben Einzelpersonen oder Unternehmen, die für ein ausgeschlossenes Ereignis im Rahmen einer Allgefahrendeckung Versicherungsschutz benötigen, in der Regel die Möglichkeit, einen zusätzlichen Beitrag – bekannt als Zusatzvereinbarung oder Nachtrag (Rider/Floater) – zu zahlen, um die spezifische Gefahr in den Vertrag aufzunehmen.

Für Verbraucher ist es wichtig zu bedenken, dass eine Allgefahrendeckung nicht bedeutet, dass Sie Ihre Umbrella-Police nutzen können, um Lücken in Ihrer Krankenversicherung zu schließen; eine Umbrella-Police deckt keine medizinischen Behandlungen ab.2



Vergleich zwischen Allgefahrendeckung und Deckung namentlich genannter Gefahren


Ein Versicherungsvertrag über namentlich genannte Gefahren deckt nur die Gefahren ab, die ausdrücklich in der Police festgelegt sind. Beispielsweise kann ein Versicherungsvertrag festlegen, dass jeder durch Feuer oder Vandalismus verursachte Hausschaden abgedeckt wird. Daher kann eine versicherte Person oder Einrichtung, die einen Schaden oder Verlust durch Überschwemmung erleidet, keinen Anspruch bei ihrem Versicherer geltend machen (da Überschwemmung nicht als Gefahr im Versicherungsschutz genannt ist). Bei einer Police mit namentlich genannten Gefahren liegt die Beweislast beim Versicherten.

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