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Bilaterale erweiterte Meldepflichtklausel

Bilaterale Klausel zum verlängerten Meldezeitraum in der Claims-Made-Versicherung



Wichtige Erkenntnisse


  • Die bilaterale erweiterte Meldung ermöglicht die Meldung von Ansprüchen nach Ablauf einer Police.
  • Die Deckungserweiterung ist in der Regel kostenlos, wenn sie vom Versicherer initiiert wird.
  • Der Meldezeitraum verlängert sich in der Regel um eine bestimmte Dauer, z. B. 60 Tage.
  • Geschäftsinhaber können auch nach Policenänderungen die Deckungskontinuität aufrechterhalten.


Was ist die bilaterale erweiterte Meldefristklausel?


Die bilaterale erweiterte Meldefristklausel ist ein vorteilhaftes Merkmal in Haftpflichtversicherungen auf Schadensmeldungsbasis (Claims-made), das die Zeit für Versicherungsnehmer zur Meldung von Ansprüchen verlängert. Diese Klausel gilt, wenn Ansprüche nach dem Rückwirkungsdatum und nach Kündigung, Nichtverlängerung oder Änderung einer Police geltend gemacht werden.

Diese Klausel ist wertvoll, da sie Unternehmen hilft, die Deckung auch nach Policenänderungen oder -abläufen aufrechtzuerhalten. Sie wird auch als Two-Tail- oder Two-Way-Extended-Reporting-Klausel bezeichnet.



Ein detaillierter Blick auf die bilaterale erweiterte Meldefristklausel


Unternehmen, die eine Haftpflichtversicherung auf Schadensmeldungsbasis abschließen, verwenden möglicherweise aus verschiedenen Gründen letztendlich nicht dieselbe Police. Die Police kann gekündigt oder nicht verlängert werden; sie kann durch eine andere Art von Haftpflichtversicherung ersetzt werden, z. B. durch eine Ereignispolice; oder sie kann durch eine Claims-made-Police mit einem anderen Rückwirkungsdatum ersetzt werden, was für den Versicherungsnehmer vorteilhafter ist, da es Ansprüche aus einem längeren Zeitraum abdeckt. Diese Unternehmen möchten jedoch sicherstellen, dass sie zu jeder Zeit gegen Ansprüche abgesichert sind.



Die Vorteile von Meldeverlängerungen in der Haftpflichtversicherung


Eine Claims-made-Police gewährt Deckung, wenn ein Anspruch gegen die Police geltend gemacht wird, unabhängig davon, wann das Schadensereignis stattgefunden hat. Eine Claims-made-Police wird am ehesten dann abgeschlossen, wenn eine Verzögerung zwischen der Einreichung und dem Eintreten von Ansprüchen besteht. Betriebshaftpflichtversicherungen werden häufig entweder als Claims-made-Police oder als Ereignispolice angeboten. Während die Claims-made-Police Deckung für Ansprüche bietet, wenn das Ereignis gemeldet wird, bietet die Ereignispolice Deckung, wenn das Ereignis eintritt.

In einigen Fällen ist die Deckung des verlängerten Meldezeitraums keine Option, die vom Versicherungsnehmer hinzugefügt werden kann, sondern eine Option, die nur vom Versicherer hinzugefügt werden kann. Der Versicherer gewährt Deckung über einen verlängerten Meldezeitraum, wenn der Versicherer die Partei ist, die die Police kündigt oder deren Verlängerung nicht zulässt. Dies wird als One-Way-Tail bezeichnet. Dies unterscheidet sich von einer bilateralen erweiterten Meldefristklausel dadurch, dass der Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit hat, die Verlängerung zu erwerben.

Die bilaterale erweiterte Meldefristdeckung wird in der Regel kostenlos gewährt, wenn der Versicherer die Partei ist, die beschließt, die Police nicht zu verlängern, die Police zu kündigen oder die Art der Haftpflichtversicherung zu ändern. Ein ergänzender oder optionaler verlängerter Meldezeitraum kann vom Versicherer auf Anfrage des Versicherungsnehmers angeboten werden und dürfte für den Versicherungsnehmer mit höheren Prämienkosten verbunden sein.

Die bilaterale erweiterte Meldefristklausel wird dem Versicherungsvertrag hinzugefügt und ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, weiterhin Ansprüche an die Versicherungsgesellschaft zu melden. Der Meldezeitraum wird in der Regel für einen begrenzten Zeitraum verlängert, z. B. 60 Tage.



Praxisbeispiel: Die bilaterale erweiterte Meldefristklausel in Aktion


Vicky besitzt ein kleines Unternehmen, und die Claims-made-Versicherungspolice für ihr Unternehmen läuft am 2. Januar 2026 ab. Sie vergisst, ihre Police zu verlängern, bis zu einem späteren Zeitpunkt. In der Zwischenzeit wird am 26. Januar 2026 ein Anspruch gegen ihr Unternehmen geltend gemacht.

Der Versicherer hat ihr in der Police einen verlängerten Meldezeitraum von 60 Tagen angeboten. Das bedeutet, dass sie bis zum 2. März 2026 Ansprüche gegen ihr Unternehmen melden kann. Da der 26. Januar in diesen Zeitraum fällt, ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet, den Anspruch zu erfüllen.

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