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De-minimis-Steuerregel

Verständnis der De Minimis Steuerregel: Definitionen & Beispiele



Die De-minimis-Besteuerungsregel: Ein Überblick


Die De-minimis-Besteuerungsregel bestimmt, ob Gewinne aus Kommunalanleihen, die mit einem Abschlag gekauft wurden, als Kapitalgewinne oder als ordentliches Einkommen besteuert werden. Diese Regel legt die Schwelle fest, ab der eine Discount-Anleihe eher als Kapitalgewinn denn als ordentliches Einkommen besteuert werden sollte.

Bezüglich Anleihen und Steuern definiert der IRS einen Abschlag von weniger als einem Viertelpunkt pro vollem Jahr zwischen dem Zeitpunkt des Erwerbs und der Fälligkeit als zu gering, um für Steuerzwecke als Marktdiscount zu gelten. Bei einer Haltedauer von über einem Jahr wird der Zuwachs vom Kaufpreis zum Nennwert als Kapitalgewinn behandelt.

Dies wirkt sich auf Anleihen aus, die mit einem Abschlag gekauft werden, insbesondere in Zeiten steigender Zinsen, wenn die Anleihekurse typischerweise fallen.



Wichtige Erkenntnisse


  • Die De-minimis-Regel bestimmt, ob ein Anleihediscount als Kapitalgewinn oder als ordentliches Einkommen besteuert wird.
  • Ein Abschlag von weniger als einem Viertelpunkt pro Jahr zwischen Kauf und Fälligkeit wird als Kapitalgewinn eingestuft.
  • Die Regel gilt hauptsächlich in Umgebungen mit steigenden Zinssätzen, in denen Anleihediscounts häufig auftreten.
  • Wenn der Marktdiscount einer Anleihe geringer ist als der De-minimis-Betrag, wird der Gewinn als Kapitalgewinn besteuert.


Berechnung und Anwendung der De-minimis-Besteuerungsregel


Nach der De-minimis-Regel wird eine Kommunalanleihe, die mit einem kleinen Abschlag gekauft wurde, als Kapitalgewinn besteuert, nicht als ordentliches Einkommen.

Der IRS definiert einen minimalen Abschlag als weniger als 0,25 % des Nennwerts multipliziert mit den vollen Jahren bis zur Fälligkeit. Er ist zu gering, um für die Einkommensteuer als Marktdiscount zu gelten.



Berechnung des De-minimis-Betrags


Um zu berechnen, ob eine Kommunalanleihe der Kapitalertragsteuer oder der Einkommensteuer unterliegt, gehen Sie wie folgt vor:

Ermitteln Sie den Nennwert der Anleihe: Identifizieren Sie den Nennwert der Anleihe.

Wenden Sie die Viertelpunkt-Formel an: Multiplizieren Sie den Nennwert mit 0,25 %.

Berechnen Sie auf Basis des Zeitrahmens: Multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Anzahl der vollen Jahre zwischen dem Kaufdatum und dem Fälligkeitsdatum der Anleihe.

Subtrahieren Sie den De-minimis-Betrag: Subtrahieren Sie den berechneten De-minimis-Betrag vom Nennwert der Anleihe.

Vergleichen Sie mit dem Kaufpreis: Liegt der Kaufpreis der Anleihe unter diesem berechneten Schwellenwert, unterliegt sie der Einkommensteuer. Andernfalls unterliegt sie der Kapitalertragsteuer.



Wichtig


„De minimis“ bedeutet „über unbedeutende Dinge“. Ein unbedeutender Abschlag wird nicht als Kapitalgewinn behandelt.

Einfach ausgedrückt: Wenn der Marktdiscount unter dem De-minimis-Betrag liegt, wird er bei Verkauf oder Rückzahlung als Kapitalgewinn behandelt und nicht als ordentliches Einkommen.



Praktisches Beispiel zur Anwendung der De-minimis-Regel


Stellen Sie sich eine 10-jährige Kommunalanleihe mit einem Nennwert von 100 $ und einer Restlaufzeit von fünf Jahren vor. Der De-minimis-Discount beträgt 100 Nennwert x 0,0025 x 5 Jahre = 1,25.

Sie subtrahieren dann die 1,25 vom Nennwert, um den De-minimis-Grenzbetrag zu erhalten, der in diesem Beispiel 98,75 = 100 – 1,25 beträgt. Dies ist der niedrigste Preis, zu dem die Anleihe gekauft werden kann, damit der IRS den Abschlag als Kapitalgewinn behandelt.

Wenn in diesem Beispiel der Preis der von Ihnen gekauften Discount-Anleihe unter 98,75 pro 100 Nennwert liegt, unterliegen Sie nach der De-minimis-Besteuerungsregel der Einkommensteuer.

Wenn Sie diese Anleihe also für 95 $ gekauft haben, wird bei Rückzahlung zum Nennwert die Einkommensteuer fällig, da 95 $ weniger als 98,75 $ sind.

Eine andere Betrachtungsweise: Der Marktdiscount von 100 – 95 = 5 ist höher als der De-minimis-Betrag von 1,25. Daher ist der Gewinn aus dem Verkauf der Anleihe Einkommen und kein Kapitalgewinn.

Ein grundlegendes Prinzip der Anleihepreisgestaltung besagt, dass bei steigenden Zinsen die Anleihekurse fallen und umgekehrt. Die De-minimis-Besteuerungsregel findet typischerweise in einem Umfeld steigender Zinssätze Anwendung. In solchen Phasen fallen die Kurse von Anleihen und werden mit Abschlägen oder tiefen Abschlägen zum Nennwert angeboten.

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