Eigenberufspolice
Own-Occupation Policy erklärt: Deckung, Vorteile und Beispiel
Wichtige Erkenntnisse
Versicherungspolicen für den eigenen Beruf zahlen Leistungen, wenn Sie Ihre erlernten Berufspflichten aufgrund einer Behinderung nicht mehr ausüben können.
Sie können volle Leistungen erhalten, auch wenn Sie in einem anderen Bereich arbeiten.
Die Definition von „behindert“ ist entscheidend für die Leistungsbestimmung im Rahmen dieser Policen.
Modifizierte Policen können auch Personen abdecken, die zum Zeitpunkt der Invalidität nicht erwerbstätig waren.
Eine Versicherungspolice für den eigenen Beruf deckt Personen ab, die behindert werden und nicht in der Lage sind, die wesentlichen beruflichen Pflichten zu erfüllen, für die sie ausgebildet wurden. Ein Versicherungsnehmer kann Leistungen erhalten, aber dennoch eine Beschäftigung außerhalb seines bisherigen Berufs suchen. Diese Art von Versicherungspolice setzt voraus, dass die Person zum Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung erwerbstätig ist.
Versicherungspolicen für den eigenen Beruf werden auch als „reine eigenberufliche Police“ und „Berufsunfähigkeitsversicherung für den eigenen Beruf“ bezeichnet. Fachkräfte wie Ärzte schließen diese Policen häufig zum Schutz vor Verletzungen ab.
Wie Policen für den eigenen Beruf funktionieren
Wenn eine Police für den eigenen Beruf in Kraft tritt, unterzeichnen der Versicherungsnehmer und der Versicherungsträger einen Vertrag, der besagt, dass der Versicherungsträger dem Versicherungsnehmer eine monatliche Leistung zahlt, wenn er behindert wird. Aber was bestimmt eine Behinderung?
Der entscheidende Faktor bei einer Police für den eigenen Beruf ist die Definition von „behindert“ in einem Versicherungsvertrag. Da die Definition des eigenen Berufs sehr flexibel ist, können Personen, die unter einer Police für den eigenen Beruf versichert sind, einen anderen Job finden und dennoch volle Leistungszahlungen erhalten.
Nach der Definition der Berufsunfähigkeitsversicherung für den eigenen Beruf erhält ein Versicherungsnehmer Leistungen, wenn Sie nicht in der Lage sind, in Ihrem „eigenen Beruf“ zu arbeiten, unabhängig davon, ob Sie eine Beschäftigung in einem anderen Beruf finden. Diese Formulierung sieht in der Regel etwa so aus: „Sie gelten als behindert, wenn Sie die wesentlichen und substanziellen Pflichten Ihres Berufs nicht erfüllen können, selbst wenn Sie in einem anderen Beruf einer Erwerbstätigkeit nachgehen.“
Wichtig
Die Definition des eigenen Berufs hängt von einem wichtigen Aspekt einer Versicherungspolice ab, nämlich wie der Versicherungsvertrag „behindert“ als Status definiert.
Manchmal kann eine Person, die zum Zeitpunkt der Behinderung nicht arbeitet, unter einer herkömmlichen Police für den eigenen Beruf keine Versicherung geltend machen. Wenn sie jedoch unter einer modifizierten eigenberuflichen Police versichert sind, sind sie abgedeckt. Bei einer modifizierten Police umfasst die Definition von „behindert“ auch Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Invalidität nicht arbeiten. Diese Arten von Versicherungspolicen gelten für hochqualifizierte Personen wie Chirurgen.
Beispiel für eine Police für den eigenen Beruf
Betrachten Sie Mark, einen Chirurgen, der gerne Heimwerkerprojekte macht, wenn er nicht im Operationssaal ist. An einem Wochenende rutscht Marks Hand auf einer Säge ab und sein Finger muss amputiert werden. Mark wird nicht mehr operieren können, aber möglicherweise in einer anderen medizinischen Fachrichtung oder sogar in einem Beruf außerhalb der Medizin arbeiten.
Nach der Definition der Versicherung für den eigenen Beruf kann Mark die wesentlichen Pflichten seines Berufs als Chirurg nicht erfüllen. Wenn Mark eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den eigenen Beruf hätte, würde er volle Leistungen erhalten, unabhängig davon, ob er in einer anderen medizinischen Fachrichtung oder einem ganz anderen Beruf arbeitet. Deshalb bieten Policen für den eigenen Beruf die größte Flexibilität für Versicherungsnehmer und sind für Ärzte von entscheidender Bedeutung.