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Eigentum zur persönlichen Nutzung

Verstehen von persönlichem Nutzungseigentum: Ein Leitfaden für nicht-investive Vermögenswerte



Wichtige Erkenntnisse


  • Persönliches Eigentum dient hauptsächlich dem persönlichen Vergnügen, nicht dem Geschäft oder der Investition.
  • Typische Beispiele sind Häuser, Autos und Haushaltsgegenstände.
  • Gewinne aus dem Verkauf von persönlichem Eigentum werden besteuert; Verluste können nicht abgezogen werden.
  • Diebstahl- und Unfallverluste bei persönlichem Eigentum können unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sein.
  • Unfallabzüge gelten nur für plötzliche, unerwartete Ereignisse, nicht für allmähliche Schäden.
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Was ist persönliches Eigentum?


Persönliches Eigentum ist eine Art von Vermögenswert oder anderem Eigentum, das eine Person nicht für geschäftliche Zwecke oder als Investition nutzt. Ganz einfach: Personen nutzen persönliches Eigentum hauptsächlich für ihre eigenen Zwecke und zu ihrem eigenen Vergnügen.



Detaillierte Betrachtung von persönlichem Eigentum


Persönliches Eigentum, wie zum Beispiel Hauptwohnsitze, Haushaltsgeräte, Fahrzeuge, Elektronik oder Kleidung, wird nicht mit dem Ziel gekauft, Geld zu verdienen. In der Regel ist persönliches Eigentum Teil des täglichen Lebens oder der Routine einer Person. Das Hauptziel von Investitionseigentum hingegen ist es, dass der Käufer durch den späteren Verkauf einen Gewinn erzielt. Investitionseigentum kann dem Käufer auch Zahlungsströme oder Einkommen bieten, wie Dividenden- oder Mieteinnahmen. Häufige Beispiele für Investitionseigentum reichen von offensichtlichen wie Aktien und Anleihen bis hin zu weniger bekannten wie Kunst und Sammlerstücken. Auch Grundstücke können ein Beispiel für Investitionseigentum sein.

Was als persönliches Eigentum gilt und was nicht, kann je nach Steuerhoheitsgebiet variieren, insbesondere wenn es darum geht, ob ein Verlust bei der Veräußerung des Vermögenswerts abzugsfähig ist. In der Regel erhalten Immobilien eine andere steuerliche Behandlung, selbst wenn es sich um ein Eigenheim handelt.1

Technisch gesehen betrachtet der Internal Revenue Service (IRS) persönliches Eigentum als Kapitalvermögen und behandelt es anders als andere Arten von Vermögenswerten oder Eigentum.2 Steuerzahler können Verluste aus dem Verkauf von persönlichem Eigentum nicht abziehen, während ein Gewinn aus dem Verkauf solcher Vermögenswerte steuerpflichtig ist.3



Steuerliche Auswirkungen von Diebstahl- und Unfallverlusten bei persönlichem Eigentum


Eine Ausnahme von dieser Regel sind Diebstahl- und Unfallverluste bei persönlichem Eigentum; solche Verluste sind steuerlich abzugsfähig, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Um abzugsfähig zu sein, müssen Unfallverluste auf ein plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen sein. Wie der Name schon sagt, erfordern Diebstahlverluste in der Regel den Nachweis, dass das betreffende Eigentum tatsächlich gestohlen wurde und nicht nur verloren gegangen oder verschwunden ist. Auch menschliche Aktivitäten wie Terroranschläge und Vandalismus sind abgedeckt.4

Der Internal Revenue Service erlaubt solche Abzüge nur für einmalige Ereignisse, die außergewöhnlich sind. Naturkatastrophen wie Erdbeben, Brände, Überschwemmungen, Hurrikane und Stürme würden beispielsweise in Frage kommen. Ein Verlust kann nicht für etwas geltend gemacht werden, das im Laufe der Zeit eingetreten ist. Ein Beispiel dafür wäre Bodenerosion, da der Prozess allmählich verläuft.4

Unfall- und Diebstahlverluste werden im Abschnitt für Unfallverluste im Anhang A des Formulars 1040 gemeldet. Sie unterliegen einer 10%-igen Grenze des bereinigten Bruttoeinkommens sowie einer Kürzung um 100 $ pro Verlust. Der Steuerzahler muss in der Lage sein, die Abzüge aufzulisten, um persönliche Verluste geltend zu machen.5

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Internal Revenue Service. "Know the Tax Facts About Renting out Residential Property."

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Internal Revenue Service. "Topic No. 409 Capital Gains and Losses."

Internal Revenue Service. "Topic No. 409 Capital Gains and Losses."

Internal Revenue Service. "Topic No. 701 Sale of Your Home."

Internal Revenue Service. "Topic No. 701 Sale of Your Home."

Internal Revenue Services. "Topic No. 515 Casualty, Disaster, and Theft Losses."

Internal Revenue Services. "Topic No. 515 Casualty, Disaster, and Theft Losses."

Internal Revenue Service. "2020 Instructions for Schedule A (2020)," Seiten 12-13.

Internal Revenue Service. "2020 Instructions for Schedule A (2020)," Seiten 12-13.

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