Geschenk Causa Mortis
Gift Causa Mortis: Was es ist und wie es funktioniert
Was ist eine Gift Causa Mortis?
Eine Gift Causa Mortis ist eine Schenkung persönlichen Eigentums, die in der Erwartung getätigt wird, dass die Person, die die Schenkung macht, bald stirbt. Causa mortis-Schenkungen unterscheiden sich von einer Erbschaft, die in einem Testament gegeben oder bestimmt wird.
Wichtige Erkenntnisse
- Gift Causa Mortis liegt vor, wenn eine Person einer anderen eine Schenkung macht, weil sie glaubt, dass sie bald sterben wird.
- Diese Art der Schenkung ist im Gegensatz zu einer Übertragung per Testament oder einer Schenkung inter vivos vom Schenkenden widerrufbar, bis er stirbt, und kann eine unterschiedliche steuerliche Behandlung mit sich bringen.
- Der Begriff stammt vom lateinischen causa mortis, was "in Erwartung des Todes" bedeutet.
Verständnis der Gift Causa Mortis
Eine Gift Causa Mortis kann erst nach dem Tod des Schenkers wirksam werden. Es handelt sich um eine bedingte Schenkung, die nur erfolgen kann, wenn der Schenker den Tod erwartet. Eine Gift Causa Mortis wird auch als Sterbebett-Schenkung bezeichnet, da sie das klassische Beispiel einer Schenkung ist, die ein Schenker zum Zeitpunkt seines Todes oder auf dem Sterbebett macht.
Eine Schenkung kann causa mortis, in Erwartung des Todes des Schenkers, oder inter vivos, zu Lebzeiten des Schenkers, erfolgen. Eine Schenkung causa mortis wird nach Bundeserbschaftsteuerrecht genauso besteuert wie eine durch ein Testament vermachte Schenkung. Ein Testament ist ein Rechtsdokument, das zur Übertragung eines Nachlasses auf Begünstigte nach dem Tod der Person, die das Testament erstellt, also des Testators, verwendet wird.
Gift Causa Mortis im Vergleich zur Schenkung inter vivos
Es gibt zwei Unterschiede zwischen der Wirkung einer Schenkung inter vivos und einer Schenkung causa mortis. Der erste ist, dass Schenkungen causa mortis widerrufbar sind. Eine Schenkung inter vivos ist unwiderruflich. Sobald die Schenkung dem Begünstigten übergeben wurde, hat der Schenker keine Rechte an dem Eigentum und kann die Schenkung nicht zurücknehmen. Der Schenker kann eine Schenkung causa mortis jedoch jederzeit und aus beliebigem Grund widerrufen, solange er noch lebt.
Während Schenkungen causa mortis also mit Übergabe und Annahme abgeschlossen sind, wird das tatsächliche Recht des Begünstigten, die Schenkung zu behalten, erst mit dem Tod des Schenkers gesichert. Nach dem Tod des Schenkers wird die Schenkung unwiderruflich. Ein weiterer Unterschied zwischen beiden ist, dass die Schenkung causa mortis automatisch widerrufen wird, wenn der Schenker nicht stirbt.
Im Gegensatz zu einer Schenkung inter vivos, einer Schenkung unter Lebenden, sind Schenkungen causa mortis widerruflich und bedingt. Sie unterscheiden sich auch in den steuerlichen Auswirkungen. Bei einer Schenkung causa mortis kann der Schenker jederzeit einseitig entscheiden, die Schenkung zu widerrufen, solange er noch lebt.
Darüber hinaus wird die Schenkung widerrufen oder ist nach Ermessen des Schenkers widerrufbar, wenn dieser die Umstände überlebt, die ihn den Tod erwarten ließen. Die Schenkung ist auch davon abhängig, dass der Begünstigte den Schenker überlebt. Stirbt der Begünstigte vor dem Schenker, wird die Schenkung widerrufen, und der Nachlass des Begünstigten behält keinerlei Rechte an dem Eigentum.
Schenkungen causa mortis unterscheiden sich auch von anderen Schenkungen dadurch, dass sie nach Bundeserbschaftsteuerrecht besteuert werden, als wären sie in einem Testament vermachte Schenkungen. Dies liegt hauptsächlich daran, dass eine Schenkung causa mortis erst mit dem Tod des Schenkers abgeschlossen ist. Allerdings wird auch eine Schenkung inter vivos, die innerhalb von drei Jahren vor dem Tod erfolgt, nach Bundeserbschaftsteuerrecht besteuert.
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