Kündigungsklausel
Verständnis der Kündigungsklausel in Versicherungspolicen
Wichtige Erkenntnisse
- Eine Kündigungsklausel ermöglicht es Versicherern, Policen vor Ablauf zu kündigen.
- Versicherer müssen eine schriftliche Kündigung zusenden und bereits gezahlte Prämien für nicht genutzte Deckung erstatten, falls eine Police gekündigt wird.
- Lebensversicherungen enthalten keine Kündigungsklauseln; bei Krankenversicherungen ist eine schriftliche Kündigung erforderlich.
- Versicherer müssen eine 30-tägige Kündigungsfrist einhalten, außer bei Zahlungsverzug, hier beträgt die Frist 10 Tage.
- Eine Kündigungsklausel ist eine Bestimmung in einer Versicherungspolice, die es dem Versicherer oder einer Versicherungsgesellschaft erlaubt, die Police jederzeit vor ihrem Ablaufdatum zu kündigen. Diese Klauseln sind in der Sach- und Haftpflichtversicherung üblich.
- Lebensversicherungen enthalten keine Kündigungsklauseln. Krankenversicherungen haben oft eine Kündigungsklausel, die entweder vom Versicherer oder vom Versicherungsnehmer unter Einhaltung einer schriftlichen Vorankündigungsfrist genutzt werden kann.
Verständnis von Kündigungsklauseln
Im Allgemeinen verlangt eine Kündigungsklausel, dass die kündigende Partei der anderen beteiligten Partei eine schriftliche Kündigung zusendet. Die Versicherungsgesellschaft ist zudem verpflichtet, bereits gezahlte Prämien anteilig zu erstatten.
Zahlt der Versicherte beispielsweise eine Prämie für drei Monate und kündigt die Police am Ende des zweiten Monats, muss die Versicherungsgesellschaft die auf den letzten Monat entfallende Prämie berechnen und dem Versicherten erstatten. Der Versicherungsnehmer muss eine Verzichtserklärung für die verlorene Police (LPR) unterzeichnen, um die Versicherung von ihren Haftungspflichten zu befreien.
Wenn eine Versicherungspolice kündbar ist, muss der Versicherer in der Regel 30 Tage vor dem Wirksamkeitsdatum eine schriftliche Kündigung zusenden. Enthält die Kündigung keine Begründung, ist die Gesellschaft oft verpflichtet, diese auf schriftlichen Antrag des Versicherungsnehmers hin nachzureichen.
Wird eine Versicherungspolice vor dem Ablaufdatum gekündigt, muss der Versicherer die fällige Prämien Differenz erstatten. Wenn eine Versicherungspolice nicht verlängert wird, muss der Versicherer ähnliche Verfahren wie bei einer Kündigung einhalten.
Beispielwortlaut einer Kündigungsklausel
„Im Falle der Kündigung oder Nichtverlängerung des durch diesen Deckungsteil gewährten Versicherungsschutzes erklären wir uns bereit, die Kündigung den im Verzeichnis aufgeführten Personen oder Organisationen vorab schriftlich mitzuteilen.“
„Diese Police kann von der Gesellschaft durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von mindestens sechzig (60) Tagen an den Versicherten und die in den während der Laufzeit dieser Police ausgestellten Versicherungsbescheinigungen angegebenen zusätzlich versicherten Personen gekündigt werden, oder im Falle der Nichtzahlung der Prämie mit einer Frist von mindestens zehn (10) Tagen.“
„Sollte eine der beschriebenen Policen vor ihrem Ablaufdatum gekündigt werden, wird die ausstellende Versicherungsgesellschaft dem in der Bescheinigung genannten Zertifikatsinhaber schriftliche Kündigung gemäß den Polizeibestimmungen innerhalb der genannten Fristen von 30 Tagen zusenden, außer im Falle der Nichtzahlung der Prämie, hier 10 Tage. Bei Nichteinhaltung entsteht keinerlei Verpflichtung oder Haftung für die Versicherungsgesellschaft, ihre Vertreter oder Beauftragten.“