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Schiedsverfahren

Schiedsgerichtsbarkeit erklärt: Verfahren, Kosten und wichtige Überlegungen



Wichtige Erkenntnisse


  • Schiedsverfahren sind ein Streitbeilegungsverfahren zwischen Anlegern und Brokern, das von der FINRA überwacht wird, wobei die Entscheidungen endgültig und bindend sind.
  • Schiedsverfahren können kostengünstiger und schneller sein als Klagen, was sie für viele Parteien zu einer bevorzugten Option macht.
  • Forderungen unter 50.000 US-Dollar werden anhand schriftlicher Unterlagen ohne persönliche Anhörungen geklärt; größere Forderungen erfordern Schiedsrichter und mögliche Anhörungen.
  • Schiedssprüche sind bindend und in der Regel nicht anfechtbar, außer unter sehr eingeschränkten Umständen.
  • Die meisten Maklerverträge enthalten obligatorische Schiedsklauseln, was die FINRA-Schiedsgerichtsbarkeit oft zum Hauptweg für Streitigkeiten macht.
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Was ist ein Schiedsverfahren?


Schiedsverfahren sind ein Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Anlegern und Brokern oder zwischen Brokern. Es wird von der Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) überwacht, und die Entscheidungen sind endgültig und bindend. Schiedsverfahren unterscheiden sich von der Mediation, bei der die Parteien verhandeln, um eine freiwillige Einigung zu erzielen, und Entscheidungen nur dann bindend sind, wenn alle Parteien ihnen zustimmen. Schiedsverfahren werden oft aufgrund ihrer Effizienz, geringeren Kosten und verbindlichen Entscheidungen bevorzugt und sind damit eine bevorzugte Wahl gegenüber Klagen.

Ein Schiedsverfahren ist nicht dasselbe wie das Einreichen einer Anlegerbeschwerde, bei der ein Anleger Fehlverhalten eines Brokers behauptet, aber keinen spezifischen Streit mit diesem Broker hat, für den der Anleger Schadensersatz fordert.



Ablauf eines Schiedsverfahrens bei Finanzstreitigkeiten


In der Praxis ähnelt ein Schiedsverfahren einer Klage, kann aber für alle Parteien aufgrund der geringeren Kosten und des geringeren Zeitaufwands vorzuziehen sein.

Wenn ein Anleger oder Broker einen spezifischen Streit mit einem bei der FINRA registrierten Broker hat, können sie bei der FINRA einen Antrag einreichen, der das angebliche Fehlverhalten und den geforderten Schadensersatzbetrag angibt.

Die FINRA ernennt ein Gremium von drei Finanzbranchenfachleuten, die, sofern die geschädigte Partei nichts anderes verlangt, nicht in der Wertpapierbranche beschäftigt sind. Dies soll Befangenheit ausschließen, aber wenn eine der Parteien vermutet, dass ein Mitglied des Gremiums befangen ist, kann sie eine Änderung beantragen.



Schiedsanhörungen im Finanzwesen verstehen


Bei Streitigkeiten unter 50.000 US-Dollar werden persönliche Anhörungen nicht als notwendig erachtet; vielmehr reichen beide Parteien schriftliche Unterlagen bei einem einzigen Schiedsrichter ein, der über den Fall entscheidet. Bei Streitigkeiten zwischen 50.000 und 100.000 US-Dollar sind persönliche Anhörungen mit einem einzigen Schiedsrichter am häufigsten.

Bei Streitigkeiten über 100.000 US-Dollar sind persönliche Anhörungen mit drei Schiedsrichtern Standard. Für eine Entscheidung ist eine Mehrheit des Dreierschiedsrichtergremiums (also zwei Personen) erforderlich. Schiedsrichter sind nicht verpflichtet, ihre Entscheidung zu begründen.

Parteien, die ein Schiedsverfahren einleiten, können sich selbst vertreten oder einen Anwalt beauftragen. Im Allgemeinen sind Schiedsgerichte weniger formalistisch als das Gerichtssystem, sodass Anleger auch bei Selbstvertretung eine vernünftige Chance auf Erfolg haben.



Wichtig


Mit der Einleitung eines Schiedsverfahrens sind Gebühren verbunden, ganz zu schweigen von Zeit- und Reisekosten, die Anleger bei dieser Option berücksichtigen sollten.



Wichtige Überlegungen bei Finanzschiedsverfahren


Schiedsgerichte sprechen nicht unbedingt den vollen geforderten Betrag zu. Wenn beispielsweise ein Anleger eine Forderung gegen seinen Broker in Höhe von 38.000 US-Dollar einreicht, kann das Gremium zugunsten des Anlegers entscheiden, aber nur 10.000 US-Dollar zusprechen.

Schiedssprüche sind bindend und nicht anfechtbar, außer unter sehr eingeschränkten Umständen. Der Mediationsprozess der FINRA hingegen ist nur dann bindend, wenn beide Parteien der Einigung zustimmen.

Die Public Investors Arbitration Bar Association hat die FINRA wegen mangelnder Vielfalt in ihren Schiedsgerichten und laxen Sicherheitsvorkehrungen gegen Voreingenommenheit und Interessenkonflikte kritisiert. Die Regulierungsbehörde hat argumentiert, dass diese Kritik fehl am Platze sei, insbesondere der Fokus auf das Alter der Schiedsrichter.

In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen die meisten Makler von Anlegern, einer obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit zur Beilegung potenzieller Streitigkeiten zuzustimmen, anstatt vor Gericht zu gehen. Da die FINRA ein Quasi-Monopol auf Schiedsverfahren hat, sind die Gremien der Organisation für viele Anleger der einzige Rechtsbehelf.

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Ist es immer ratsam, bei Brokerstreitigkeiten auf rechtliche Vertretung zu verzichten?

Welche anderen alternativen Streitbeilegungsmöglichkeiten gibt es neben Schiedsverfahren?

Welche Rechte gebe ich mit obligatorischen Schiedsklauseln in Maklerverträgen auf?

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