Shortswingprofitrule
Short-Swing Profit Rule: Definition, Ausnahmen und Kritik
Was ist die Short-Swing-Gewinnregel?
Die Short-Swing-Gewinnregel ist eine Verordnung der Securities and Exchange Commission (SEC), die Unternehmensinsider dazu verpflichtet, alle Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Unternehmensaktien zurückzuzahlen, wenn beide Transaktionen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten stattfinden.
Ein Unternehmensinsider im Sinne der Regel ist jeder leitende Angestellte, Direktor oder Aktionär, der mehr als 10 % der Unternehmensanteile besitzt.1
Wichtige Erkenntnisse
- Die Short-Swing-Gewinnregel, auch bekannt als Section 16b-Regel, ist eine SEC-Verordnung, die Insider eines börsennotierten Unternehmens daran hindert, kurzfristige Gewinne zu erzielen.2
- Die Short-Swing-Gewinnregel verpflichtet Unternehmensinsider, dem Unternehmen alle Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Unternehmensaktien zurückzuzahlen, wenn beide Transaktionen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten stattfinden.3
- Die Regel gilt für jeden Aktionär, der mehr als 10 % einer Klasse der nach dem Securities Exchange Act registrierten Eigenkapitalpapiere des Unternehmens besitzt, sowie für die leitenden Angestellten und Direktoren des Unternehmens.1
Wie die Short-Swing-Gewinnregel funktioniert
Die Short-Swing-Gewinnregel stammt aus Section 16(b) des Securities Exchange Act von 1934. Die Regel wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Insider, die besseren Zugang zu wesentlichen Unternehmensinformationen haben, diese Informationen zur Erzielung kurzfristiger Gewinne ausnutzen.
Wenn beispielsweise ein leitender Angestellter im Januar 100 Aktien zu 5 $ kauft und diese Aktien im Februar zu 6 $ verkauft, hätte er einen Gewinn von 100 $ erzielt. Da die Aktien innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten gekauft und verkauft wurden, müsste der leitende Angestellte die 100 $ gemäß der Short-Swing-Gewinnregel an das Unternehmen zurückzahlen.
Kurzfakt
Section 16 des Securities Exchange Act verbietet Unternehmensinsidern zudem den Leerverkauf einer Klasse von Unternehmenswertpapieren.1
Short-Swing-Gewinnregel: Kritik und Bedenken
Es gibt einige Einwände gegen diese Regel. Manche glauben, dass sie die Natur des gemeinsamen Risikos zwischen Unternehmensinsidern und anderen Aktionären verändert. Kurz gesagt: Da diese Regel Insidern eine Art von Handelsaktivität untersagt, an der andere Anleger möglicherweise teilnehmen, sind sie nicht denselben Risiken ausgesetzt wie andere Aktionäre, die Transaktionen durchführen, während der Wert der Wertpapiere steigt und fällt.
Wenn beispielsweise ein Nicht-Insider-Anleger Kauf- und Verkaufsaufträge in schneller Folge platziert, ist er den üblichen Marktrisiken ausgesetzt. Ein Insider hingegen ist gezwungen, seine Anlageentscheidungen in Bezug auf das Unternehmen, zu dem er Zugang zu Informationen hat, zeitlich zu staffeln. Dies kann ihn zwar daran hindern, diese Informationen auszunutzen, kann ihn aber auch davon abhalten, zusammen mit anderen Anlegern die unmittelbaren Marktrisiken zu tragen.
Ausnahmen und rechtliche Präzedenzfälle für die Short-Swing-Gewinnregel
In Gerichtsverfahren wurden Ausnahmen von der Short-Swing-Gewinnregel angeführt. Im Jahr 2013 entschied das U.S. Second Court of Appeals im Fall Gibbons v. Malone, dass diese Verordnung nicht für den Kauf und Verkauf von Aktien innerhalb eines Unternehmens durch einen Insider galt, solange die Wertpapiere einer anderen Serie angehörten. Konkret bezog sich dies auf Wertpapiere, die getrennt gehandelt wurden und nicht wandelbar waren. Diese unterschiedlichen Wertpapiere waren auch mit unterschiedlichen Stimmrechten verbunden.4
Im Fall Gibbons v. Malone verkaufte ein Direktor von Discovery Communications im selben Monat Aktien der Serie C und kaufte dann Aktien der Serie A des Unternehmens. Ein Aktionär beanstandete die Transaktion, aber die Gerichte entschieden unter anderem, dass die Aktien getrennt registriert und gehandelt wurden, was die Transaktionen von der Short-Swing-Gewinnregel ausnahm.4
U.S. Securities and Exchange Commission. "Officers, Directors and 10% Shareholders."
U.S. Securities and Exchange Commission. "Officers, Directors and 10% Shareholders."
U.S. Securities and Exchange Commission. "Speech by SEC Staff:Insider Trading—A U.S. Perspective."
U.S. Securities and Exchange Commission. "Speech by SEC Staff:Insider Trading—A U.S. Perspective."
U.S. Securities and Exchange Commission. "Exchange Act Section 16 and Related Rules and Forms."
U.S. Securities and Exchange Commission. "Exchange Act Section 16 and Related Rules and Forms."
Justia. "Gibbons v. Malone, No. 11-3620 (2d Cir. 2013)."
Justia. "Gibbons v. Malone, No. 11-3620 (2d Cir. 2013)."
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