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Was ist der S&P Global Broad Market Index (BMI)? Ein Leitfaden zu globalen Aktien.
Wichtige Erkenntnisse
- Der S&P Global Broad Market Index (BMI) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Index von S&P, der die globale Aktienmarktperformance widerspiegelt.
- Der Index erstreckt sich über mehr als 50 Länder und umfasst rund 11.000 Unternehmen, die sowohl entwickelte als auch aufstrebende Märkte abdecken.
- Er dient als umfassendes Maß für Anleger, die die Performance der globalen Aktienmärkte, einschließlich US-Aktien, bewerten möchten.
- Der S&P Global BMI kann aufgrund seiner umfangreichen Marktabdeckung zu einer breiten Portfoliodiversifikation beitragen.
- Das Verständnis dieses Index hilft bei der Analyse globaler Markttrends und dem Treffen fundierter Anlageentscheidungen.
Was ist der S&P Global Broad Market Index (BMI)?
Der S&P Global Broad Market Index (BMI) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Index, der von Standard and Poor's (S&P) verwaltet wird. Er bietet ein breites Maß für die globalen Aktienmärkte. Der Index umfasst etwa 11.000 Unternehmen in mehr als 50 Ländern, die sowohl entwickelte als auch aufstrebende Märkte abdecken, einschließlich US-Aktien. Der Index umfasst sowohl den S&P Developed BMI als auch den S&P Emerging BMI.
Der S&P Global Broad Market Index wird manchmal einfach als „BMI“ bezeichnet, sollte aber nicht mit dem Bitcoin Misery Index (BMI) verwechselt werden.
Wie der S&P Global Broad Market Index (BMI) funktioniert
Der S&P Global Broad Market Index (BMI) ist ein breit gefasster Index globaler Aktien, der von Standard and Poor's (S&P) verwaltet wird. Der Index enthält „alle börsennotierten Aktien mit um den Streubesitz bereinigten Marktwerten von 100 Mio. US-Dollar oder mehr“, die auch eine Reihe von Mindestmedianen für den täglichen Handel erfüllen, derzeit dass sie einen Mindesthandelswert von 50 Mio. US-Dollar in den letzten 12 Monaten aufweisen.1
Der Index wurde am 31. Dezember 1992 aufgelegt, mit dem ersten Bewertungsdatum am 29. Dezember 1994. Es handelt sich um einen gewichteten Fonds, basierend auf der um den Streubesitz bereinigten Marktkapitalisierung, und wird jeden September neu gewichtet, mit IPO-Aktualisierungen und Aktienänderungen im März, Juni und Dezember. Mehr als die Hälfte der enthaltenen Unternehmen stammen aus den Vereinigten Staaten, die nächstgrößte Anzahl an Unternehmen aus Japan.
Ein Land ist für die Aufnahme in den Index berechtigt, wenn es eine um den Streubesitz bereinigte Marktkapitalisierung von 1 Mrd. US-Dollar oder mehr hat und sein Marktkapitalisierungsgewicht mindestens 40 Basispunkte in entweder den Schwellenländer- oder den Industrieländerindizes beträgt.
Zulassungsvoraussetzungen für den S&P Global Broad Market Index (BMI)
Zusätzlich zu den finanziellen Zulassungskriterien legt S&P Dow Jones Indices fest, welche Länder für die Aufnahme in den Fonds berechtigt oder nicht berechtigt sind.
Die Unternehmenszulassungskriterien einer Marktkapitalisierung von 100 Mio. US-Dollar oder mehr und einer Liquidität von einem 12-Monats-Medianwert des gehandelten Verhältnisses (MVTR) zusammen mit einem 6-Monats-MVTR, die für Unternehmen aus Schwellenländern und Industrieländern unterschiedlich sind, gelten auch für Börsengänge, die jedes Quartal hinzugefügt werden können.
Börsengänge können hinzugefügt werden, nachdem sie drei Monate Handelsdaten haben, und der Handelswert wird annualisiert, um zu bestimmen, ob das Volumen sie für die Aufnahme in den Fonds berechtigt. Alle öffentlich gehandelten Aktienklassen können aufgenommen werden, wobei jede Aktienklasse um den Streubesitz bereinigt wird.
Die folgenden Arten von Wertpapieren sind nicht für den Fonds zugelassen: festverzinsliche Aktien, Investmentfonds, Unit Trusts, Anteile an Investmentfonds, Unternehmensentwicklungsgesellschaften, geschlossene Fonds, Wandelanleihen, Aktienoptionsscheine, Kommanditgesellschaften und Vorzugsaktien mit garantierter fester Rendite.
S&P Dow Jones Indices. „S&P Global BMI, S&P/IFCI Methodology“, Seite 3.
S&P Dow Jones Indices. „S&P Global BMI, S&P/IFCI Methodology“, Seite 3.
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