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Upstream-Garantie

Was ist eine Upstream-Garantie? Verstehen Sie ihre Funktion und Vorteile.



Wichtige Erkenntnisse


  • Eine Upstream-Garantie bedeutet, dass eine Tochtergesellschaft für die Schulden der Muttergesellschaft haftet.
  • Diese Garantien helfen Muttergesellschaften, günstigere Fremdfinanzierungskonditionen zu erhalten.
  • Upstream-Garantien bergen für Kreditgeber das Risiko einer betrügerischen Vermögensübertragung.
  • Sie bringen der Tochtergesellschaft, die die Garantie gewährt, keinen direkten Vorteil.


Was ist eine Upstream-Garantie?


Eine Upstream-Garantie ist eine finanzielle Garantie, bei der eine Tochtergesellschaft die Schulden ihrer Muttergesellschaft absichert. Sie steht im Gegensatz zu einer Downstream-Garantie, bei der die Muttergesellschaft die Tochtergesellschaft unterstützt. Diese Garantien treten häufig bei Leveraged Buyouts auf, bergen jedoch ein Risiko für Kreditgeber, da die Tochtergesellschaft keinen direkten Nutzen erhält und die Verpflichtung als Eventualverbindlichkeit erfasst wird.



Verständnis des Mechanismus von Upstream-Garantien


Upstream-Garantien ermöglichen es einer Muttergesellschaft, Fremdfinanzierung zu besseren Konditionen zu erhalten, indem sie die verfügbaren Sicherheiten erweitern. Sie treten häufig bei Leveraged Buyouts auf, wenn die Muttergesellschaft nicht über genügend Vermögenswerte verfügt, die sie als Sicherheit verpfänden kann.

Eine Zahlungsgarantie verpflichtet den Garantiegeber, die Schulden zu bezahlen, falls der Kreditnehmer ausfällt, unabhängig davon, ob der Kreditgeber eine Forderung an den Kreditnehmer stellt. Eine Einziehungsgarantie hingegen verpflichtet den Garantiegeber nur dann, wenn der Kreditgeber den geschuldeten Betrag nach einer Klage und Ausschöpfung seiner Rechtsmittel gegen den Kreditnehmer nicht eintreiben kann. Garantien können absolut, begrenzt oder bedingt sein.

In der Regel wird ein Kreditgeber auf einer Upstream-Garantie bestehen, wenn er an eine Muttergesellschaft leiht, deren einziger Vermögenswert Aktienbesitz an einer Tochtergesellschaft ist. In diesem Fall besitzt die Tochtergesellschaft im Wesentlichen alle Vermögenswerte, auf die der Kreditgeber seine Kreditentscheidung stützt.

Das Problem bei Upstream-Garantien besteht darin, dass Kreditgeber dem Risiko ausgesetzt sind, wegen betrügerischer Vermögensübertragung verklagt zu werden, wenn der Garantiegeber zum Zeitpunkt der Garantieerklärung zahlungsunfähig oder nicht ausreichend kapitalisiert war. Wird die Frage der betrügerischen Vermögensübertragung in einem Insolvenzgericht erfolgreich nachgewiesen, würde der Kreditgeber zu einem ungesicherten Gläubiger werden – eindeutig ein schlechtes Ergebnis für den Kreditgeber.

Da die Tochtergesellschaft, die die Schuldenzahlungen garantiert, keine Aktien der Muttergesellschaft besitzt, die die Mittel aufnimmt, erhält sie keinerlei direkte Vorteile aus den Krediterlösen und erhält somit keinen angemessenen Gegenwert für die gewährte Garantie.



Vergleich von Upstream- und Downstream-Garantien


Eine Upstream-Garantie muss, ebenso wie eine Downstream-Garantie, bei der die Muttergesellschaft die Schulden der Tochtergesellschaft garantiert, nicht als Verbindlichkeit in der Bilanz erfasst werden. Sie wird jedoch als Eventualverbindlichkeit offengelegt, einschließlich etwaiger Bestimmungen, die es dem Garantiegeber ermöglichen könnten, aus einer Garantie gezahlte Beträge zurückzufordern.

Eine Downstream-Garantie kann eingegangen werden, um einer Tochtergesellschaft zu helfen, eine Fremdfinanzierung zu erhalten, die sie sonst nicht erhalten könnte, oder um Mittel zu Zinssätzen zu erhalten, die niedriger wären als ohne die Garantie ihrer Muttergesellschaft.

In vielen Fällen ist ein Kreditgeber möglicherweise nur dann bereit, einem Unternehmenskreditnehmer Finanzierungen zu gewähren, wenn ein verbundenes Unternehmen der Garantie des Darlehens zustimmt. Dies liegt daran, dass das Risiko der Tochtergesellschaft, ihre Schulden nicht zu bedienen, erheblich geringer ist, sobald sie durch die finanzielle Stärke der Holdinggesellschaft abgesichert ist. Die Garantie ist vergleichbar mit der Mitunterzeichnung eines Darlehens durch eine Einzelperson für eine andere.

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