verbundene Person
Verständnis von verbundenen Personen: Direktoren, leitende Angestellte und Aktionäre
Wichtige Erkenntnisse
- Verbundene Personen können Direktoren, leitende Angestellte und bedeutende Aktionäre eines Unternehmens umfassen.
- Die SEC definiert verbundene Personen weit gefasst und schließt Promotoren und Underwriter ein.
- Die Unterscheidung verbundener Personen ist entscheidend für die Regulierung von Wertpapiertransaktionen aufgrund ihres Zugangs zu Insiderinformationen.
- Im Insolvenzfall sind verbundene Personen diejenigen, die einen Teil eines Schuldnerunternehmens besitzen oder kontrollieren.
- Verbundene Unternehmen können bestimmte Transaktionen mit kontrollierten registrierten Unternehmen nur dann durchführen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.1
Was ist eine verbundene Person?
Eine verbundene Person ist jemand, der in der Lage ist, die Handlungen eines Unternehmens zu beeinflussen, wie z. B. Direktoren, leitende Angestellte und bestimmte Aktionäre. Je nach Kontext kann eine verbundene Person als „Affiliate“, „Control Person“ oder „Insider“ bezeichnet werden. Diese Rolle hat regulatorische Bedeutung aufgrund des Zugangs zu nicht öffentlichen Informationen und der erhöhten Überprüfung von Transaktionen.1
Detaillierte Einblicke in verbundene Personen
Im Zusammenhang mit einer Wertpapierregistrierung erweitert die Securities and Exchange Commission (SEC) die Definition einer verbundenen Person recht weit. Formular S-11 definiert eine verbundene Person ebenfalls als:
Personen, die 10 % oder mehr einer Aktiengattung eines Unternehmens besitzen
Jede Person, die ein Promoter des Unternehmens ist und in irgendeiner Funktion mit dem Unternehmen verbunden ist
Jeder Haupt-Underwriter der zu registrierenden Wertpapiere
Jede Person, die Management- oder Beratungsleistungen für das Unternehmen erbringt
„Jeder Verbundene einer der vorgenannten Personen“2
Die Unterscheidung verbundener Personen von anderen ist wichtig für die Regulierung von Wertpapiertransaktionen. Verbundene Personen haben oft Zugang zu Insiderinformationen, weshalb ihre Transaktionen strenger reguliert werden.
Wichtig
Wenn das Geschäft oder ein größerer Teil des Vermögens eines Unternehmens im Rahmen eines Betriebsführungsvertrags oder eines Mietvertrags eines Schuldners betrieben wird, gelten sie ebenfalls als verbundenes Unternehmen.
Wichtige Überlegungen zu verbundenen Personen
In Insolvenzverfahren sind verbundene Personen alle, die einen Teil eines Unternehmens besitzen oder kontrollieren. Ein Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die Insolvenz anmeldet, sodass ihre verbundenen Personen diejenigen wären, die die Schuldnergesellschaft besitzen ... oder diejenigen, die den Eigentümer des Schuldners besitzen.
Verbundene Personen, die 20 % oder mehr des Unternehmens besitzen oder über eine Stimmrechtsmacht in dieser Höhe verfügen, gelten als verbunden.3 Mit anderen Worten, ein verbundenes Unternehmen ist ein Unternehmen oder eine Einzelperson, das/die 20 % eines Unternehmens besitzt. In Bezug auf Eigentümer, die Wertpapiere als Treuhänder, Schuldenkontrolleur oder Agentur halten, gelten diese Regeln für verbundene Unternehmen jedoch nicht.
Im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag sind verbundene Personen natürliche oder juristische Personen, die einen großen Teil des kreditnehmenden oder kreditgebenden Unternehmens kontrollieren oder besitzen.4 Auch diese verbundenen Personen können die Organisation direkt oder indirekt kontrollieren. Diese Regeln gelten jedoch nicht für Tochtergesellschaften eines Unternehmens.
Darüber hinaus gilt eine Organisation als verbundene Person, wenn sie im Rahmen eines Betriebsführungsvertrags oder eines Mietvertrags eines Schuldners arbeitet.
Gesetzlich ist es verbundenen Personen untersagt, bestimmte Handlungen vorzunehmen, wie z. B. den Verkauf von Wertpapieren oder anderen Vermögensgegenständen an ein solches registriertes Unternehmen oder an ein von einem solchen registrierten Unternehmen kontrolliertes Unternehmen – es sei denn, ein solcher Verkauf umfasst ausschließlich Folgendes:
Vom Käufer ausgegebene Wertpapiere
Vom Verkäufer ausgegebene Wertpapiere, die Teil eines öffentlichen Angebots an die Inhaber einer Gattung seiner Wertpapiere sind
Bei einem Treuhänder eines Investmentfonds oder eines periodischen Zahlungsplans hinterlegte Wertpapiere5