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Wasserausschlussklausel

Verstehen von Wasserausschlussklauseln in Versicherungspolicen



Wichtige Erkenntnisse


  • Eine Wasserausschlussklausel schließt die Deckung für viele wasserbedingte Ereignisse wie Überschwemmungen und Tsunamis aus.
  • Hausbesitzer können oft über Zusatzbausteine oder separate Policen eine Deckung für Wasserschäden hinzufügen.
  • Die Versicherung deckt in der Regel plötzliche interne Wasserschäden wie geplatzte Rohre ab, schließt jedoch allmähliche Schäden aus.
  • Eine Überschwemmungsversicherung kann in Hochrisikogebieten erforderlich sein, insbesondere für hypothekenbelastete Immobilien.


Was ist eine Wasserausschlussklausel?


Eine Wasserausschlussklausel schränkt die Deckung für Ereignisse wie Überschwemmungen, Tsunamis, Grundwasserprobleme sowie Rückstau aus Abflüssen oder Abwasserkanälen ein. Die Standard-Sachversicherung deckt diese externen Wasserschäden in der Regel nicht ab, obwohl Zusatzbausteine oder separate Policen einige Lücken schließen können. Die Kenntnis dieser Ausschlüsse hilft Hausbesitzern und Mietern, einen Schutz zu wählen, der ihren tatsächlichen Bedürfnissen entspricht.



Wie Wasserausschlussklauseln Ihren Versicherungsschutz beeinflussen


Eine Wasserausschlussklausel ist in den meisten Sachversicherungspolicen üblich. Die Begründung ist, dass nur bestimmte Gebiete anfällig für wasserbedingte Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Flutwellen oder Tsunamis sind. Der Wasserausschluss ist eine von mehreren Arten von Ausschlussklauseln, die in Hausrat- und Mieterversicherungsverträgen zu finden sind. Andere Standardausschlüsse umfassen Erdbewegungen (Erdbeben, Erdrutsche), Kriege und bestimmte andere staatliche Maßnahmen sowie nukleare Gefahren und Ereignisse.

Wassergefahren werden jedoch nicht vollständig von der Hausratversicherung ausgeschlossen. Die meisten Policen decken routinemäßig Wasserschäden ab, die aus bestimmten Gründen entstehen – in der Regel ein plötzliches oder versehentliches Ereignis innerhalb der Gebäudestruktur, wie ein geplatztes Rohr oder eine defekte Spülmaschine oder andere Probleme im Zusammenhang mit Sanitär-/Wasserversorgung. Allmähliche Schäden oder Abnutzungserscheinungen, die im Laufe der Zeit auftreten, werden jedoch in der Regel nicht abgedeckt.

Schäden, die durch bestimmte Wetterereignisse entstehen – wie Gewitter, die einen Baum durch eine Wand krachen lassen, oder Schnee, der ein Dach zum Einsturz bringt, sodass Wasser eindringen kann – sind in der Regel abgedeckt (zumindest die verursachten Wasserschäden; ironischerweise sind die Kosten für die Reparatur der Wand oder des Dachs möglicherweise nicht abgedeckt). Einige Arten von Hurrikanschäden können ebenfalls abgedeckt sein, obwohl in 19 Bundesstaaten und dem District of Columbia die Versicherungsnehmer einen zusätzlichen Hurrikan-Selbstbehalt zahlen müssen, bevor der Versicherungsschutz greift.



Umgang mit Überschwemmungen und Wasserausschlussklauseln in Policen


Sofern nicht auf eine interne Ursache zurückzuführen, wie eine auslaufende Waschmaschine/Trockner oder eine überlaufende Toilette, sind Überschwemmungen ein typischer Bestandteil einer Wasserausschlussklausel. Diese Klauseln definieren eine Überschwemmung in der Regel als steigendes oder Oberflächenwasser, das von außen nach innen gelangt, obwohl dies oft Gegenstand von Kontroversen – und Rechtsstreitigkeiten – ist: Sollte die Klausel gelten, wenn die Überschwemmung auf menschengemachte Kräfte (einen gebrochenen Damm, einen eingestürzten Deich) und nicht auf natürliche Kräfte (z. B. anhaltenden Regen, der einen Fluss über die Ufer treten lässt) zurückzuführen ist? Stammt Oberflächenwasser ausschließlich von Regen oder schmelzendem Schnee, oder zählt es, wenn es auf einer künstlichen Oberfläche wie einer Fahrbahn, einem Balkon oder einem Dach stand?

Trotz der rechtlichen Debatte bleibt das Fazit, dass eine Überschwemmung aus externer Quelle, die in ein Haus eindringt, wahrscheinlich nicht von der Gefahrenversicherungskomponente einer Standard-Hausratpolice abgedeckt wird. Die kostspielige Natur von Wasserschäden und ihre Häufigkeit geben Hausbesitzern und Mietern Gründe, nach alternativen Deckungsmöglichkeiten zu suchen.

In der Regel bedeutet dies den Abschluss einer separaten Police zum Schutz vor Überschwemmungsschäden, bekannt als Überschwemmungsversicherung. Tatsächlich verlangen Kreditgeber in Hochrisikogebieten manchmal, dass hypothekenbelastete Hausbesitzer eine Überschwemmungsversicherung abschließen – zumindest zum Schutz der Gebäudestruktur. (Im Gegensatz zu einer Standard-Hausratpolice erfordert die Überschwemmungsversicherung, dass ein Versicherungsnehmer separate Policen für die Immobilie und den Inhalt der Immobilie kauft.) Häuser, die von einem bundesstaatlich geförderten Kreditgeber finanziert werden, benötigen beispielsweise eine Überschwemmungsversicherung, wenn sie sich in einer staatlich ausgewiesenen Überschwemmungsrisikozone befinden.

Überschwemmungsversicherungen sind sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien erhältlich. Mieter können ebenfalls Überschwemmungsversicherungen abschließen, die ihr persönliches Eigentum in einem Einfamilienhaus, einer Wohnung, einem Eigentumswohnung oder einer Gewerbeimmobilie abdecken.

Obwohl Überschwemmungsversicherungen bei vielen verschiedenen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden können, werden die Tarife vom bundesstaatlichen National Flood Insurance Program (NFIP) reguliert. Daher kostet dieselbe Police den gleichen Betrag, unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft sie abgeschlossen wird.

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